Nach wie vor ist die Pensionszusage für den Geschäftsführer eine gute Form der Zukunftssicherung. Damit ist es möglich, Beiträge zur Zukunftssicherung als Betriebsausgaben anzusetzen und mit einer Rückstellung den steuerpflichtigen Gewinn der GmbH zu drücken. Jetzt hat der BFH ein wichtiges Grundsatzurteil zur Erdienensdauer entschieden. Dass betrifft alle beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer, die älter sind und noch keine Pensionszusage zur Sicherung ihrer Alterseinkünfte vereinbart haben (BFH, Urteil vom 20.7.2016, I R 33/15). Danach gilt: …