Kategorien
Volkelt-Briefe

Steuer- oder Beitragsdelikte: Bessere Chancen mit offenen Karten

Ob Werk­ver­trag, Min­dest­lohn, Sozi­al­bei­trä­ge oder KSV-pflich­ti­ge Leis­tun­gen: Als Geschäfts­führer tra­gen Sie das Risi­ko für Fehl­ein­schät­zun­gen bei der Durch­füh­rung von Arbeits­ver­hält­nis­sen. In der Pra­xis bringt das Nach­zah­lun­gen und Zin­sen oder die Staats­an­walt­schaft wird sogar tätig und lei­tet ein (Straf-) Ver­fah­ren ein. Und das schon bei gerin­gen Ver­ge­hen. So ver­ur­teil­te das LG Frei­burg jüngst einen Geschäfts­füh­rer, der mehr­fach fal­sche Anga­ben über Arbeits­zei­ten mach­te, Sozi­al­bei­trä­ge nicht abführ­te und unter Min­dest­lohn zahl­te, zu einer Frei­heits­stra­fe von 2 Jah­re und 6 Mona­ten (Akten­zei­chen: 10 NS 410 JS 4578/11, „Teil­schwarz­lohn­ab­re­de“). In Rela­ti­on zu man­chem Urteil mit weit kri­mi­nel­le­rer Ener­gie eine Art Höchst­stra­fe mit ver­mu­te­tem Abschreckungspotential.

Dass es aber auch anders geht, …