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Volkelt-Briefe

Achtung bei Änderungen des GmbH-Vertrages zum Jahreswechsel

In vie­len GmbHs nut­zen die Gesell­schaf­ter die jähr­li­chen Beschluss­fas­sun­gen zum Jah­res­en­de (Fest­stel­lung des Jah­res­ab­schlus­ses, Ände­rung des Geschäfts­füh­rer-Anstel­lungs­­­ver­tra­ges) auch dazu, um über­fäl­li­ge Anpas­sun­gen und Ände­run­gen des GmbH-Ver­tra­ges (auch genannt: Ände­rung des Gesell­schafts­ver­tra­ges oder Ände­rung der Sat­zung) zu beschlie­ßen. Zum Beispiel …