In vielen GmbHs nutzen die Gesellschafter die jährlichen Beschlussfassungen zum Jahresende (Feststellung des Jahresabschlusses, Änderung des Geschäftsführer-Anstellungsvertrages) auch dazu, um überfällige Anpassungen und Änderungen des GmbH-Vertrages (auch genannt: Änderung des Gesellschaftsvertrages oder Änderung der Satzung) zu beschließen. Zum Beispiel …