Selbst wenn mit dem Verkauf des Unternehmens eine grundsätzliches Wettbewerbsverbot der Verkäufers vereinbart wird, ist das kein Hindernis, Mitarbeiter des verkauften Unternehmens abzuwerben. Diese Freiheit gehört zum Wettbewerb (OLG Oldenburg, Urteil vom 18.9.2015, 6 U 135/15). …