Von 500 durch die EU-Kommission geprüften kommerziellen Websites – da haben selbst wir gestaunt – verstoßen zwei Drittel gegen grundlegende Verbraucherschutzrechte. Von der fehlenden Widerrufsbelehrung, fehlenden Hinweisen zu Garantiebestimmungen und ‑fristen, unvollständigen Preisangaben oder eklatanten Verstößen gegen die Geoblocking-Verordnung (!): Gesetzliche Bestimmungen werden nicht umgesetzt. Der ordentliche Unternehmer ist der Dumme, die Abmahnszene freut sich. Denn wer alle Bestimmungen korrekt umsetzen will, kommt ohne anwaltliche Beratung kaum ans Ziel. Was sich auf dem Papier als Verbraucherschutz gut liest, hat mit der gelebten Praxis aber nicht viel zu tun. Theorie und Praxis eben. Kennen die meisten Kollegen/Innen ja zu Genüge. Mit freundlichen Grüßen.