Beteiligt sich der Geschäftsführer – z. B. in bei Gründung oder in der Krise – an der GmbH, um sich den Job zu sichern, kann er einen dadurch entstandenen Verlust als Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit verrechnen (FG Köln, Urteil vom 21.10.2015, 14 K 2767/12). …