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Volkelt-Briefe

Neuer Freibetrag: Lassen Sie es Ihren Mitarbeitern gut gehen

Ursprüng­lich soll­te die Lohn­steu­er-Frei­gren­ze für Zuwen­dun­gen bei Betriebs­ver­an­stal­tun­gen an Arbeit­neh­mer (Bewir­tung, Geschen­ke) zum 1.1.2015 von 110 EUR auf 150 EUR ange­ho­ben wer­den. Die­se Rege­lung fand aber kei­ne Mehr­heit. Neu ist jetzt aber, dass …