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Volkelt-Briefe

Geschäftsführer kann sich nicht selbst entleihen

Der Geschäfts­füh­rer einer Arbeit­neh­mer­über­las­sungs­fir­ma kann nicht selbst ver­lie­hen wer­den. Ein Kame­ra­mann woll­te mit die­ser Gestal­tung die Vor­ga­be sei­nes Auf­trag­ge­bers umge­hen, wonach freie Mit­ar­bei­ter maxi­mal 60 Tage im Jahr beschäf­tigt wer­den dür­fen. Also grün­de­te er für sich eine Arbeit­neh­mer­über­las­sungs­fir­ma. Das ging aller­dings nicht durch (LAG Schles­wig-Hol­stein, Urteil vom 1.12.2015, 1 Sa 439b/14).