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Volkelt-Briefe

Mitarbeiter: Der Richtige muss kündigen

Der gekün­dig­te Arbeit­neh­mer kann ver­lan­gen, dass ihm mit der Kün­di­gung eine offi­zi­el­le Voll­machts­ur­kun­de im Ori­gi­nal aus­ge­hän­digt wird. Das ist immer dann wich­tig, wenn