Es gibt bei immer mehr jungen Menschen den Trend, ganz auf ein eigenes Fahrzeug zu verzichten. Gründe: Hohe Sprit- und Unterhaltskosten. Aber auch die Parkflächen gerade in den Innenstadt-Bereichen werden immer teurer. Ausweg: Statt einem Firmenwagen überlassen Sie ihren jungen Mitarbeitern ein Fahrrad/E‑Bike. Das ist natürlich auch für Sie in Ihrer Vorbildfunktion als Geschäftsführer möglich. Seit 2013 gibt es bundesweit einheitliche Vorgaben für die steuerliche Behandlung (Weg zur Arbeitsstätte, private Nutzung, Verrechnung beim Sachbezug, § 8 Abs. 2 Satz 8 EStG). Danach gilt: …