In vielen GmbHs nutzen die Gesellschafter die jährlichen Beschlussfassungen zum Jahresende (Feststellung des Jahresabschlusses, Änderung des Geschäftsführer-Anstellungsvertrages) auch dazu, überfällige Anpassungen und Änderungen des GmbH-Gesellschaftsvertrages (auch: Änderung der Satzung) zu beschließen. Zum Beispiel die …