Kategorien Volkelt-Briefe Finanzamt muss Verlustverrechnung für stille Beteiligungen in Alt- und Übergangsfällen anerkennen Beitragsautor Von volkelt Beitragsdatum 8. Juni 2012 Keine Kommentare zu Finanzamt muss Verlustverrechnung für stille Beteiligungen in Alt- und Übergangsfällen anerkennen Das FA muss bei stillen Beteiligungen, die vor dem 21.11.2002 eingegangen wurden, … Weiterlesen „Finanzamt muss Verlustverrechnung für stille Beteiligungen in Alt- und Übergangsfällen anerkennen” Schlagwörter BFH, I R 62/08, Stille Beteiligung, Urteil vom 27.3.2012, Verlustverrechnung, § 52 EStG