Zum 1.1.2016 zählen neben den Umsätzen aus der typischen Geschäftstätigkeit auch alle anderen Umsätze für die Größenklassenbestimmung. Für die meisten GmbHs steigen die Umsätze. Im Grenzbereich führt das dazu, dass eine GmbH „größer“ wird – was aber meist durch die Erhöhung der Größenordnungskriterien kompensiert wird („kleine“ GmbH bisher bis 9.680.000 EUR, ab 1.1.2016 12 Mio. EUR Umsatz). …