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Volkelt-Briefe

Bürokratie: Neue Umsatzgrenzen für die GmbH-Größenklassen

Zum 1.1.2016 zäh­len neben den Umsät­zen aus der typi­schen Geschäfts­tä­tig­keit auch alle ande­ren Umsät­ze für die Grö­ßen­klas­sen­be­stim­mung. Für die meis­ten GmbHs stei­gen die Umsät­ze. Im Grenz­be­reich führt das dazu, dass eine GmbH „grö­ßer“ wird – was aber meist durch die Erhö­hung der Grö­ßen­ord­nungs­kri­te­ri­en kom­pen­siert wird („klei­ne“ GmbH bis­her bis 9.680.000 EUR, ab 1.1.2016 12 Mio. EUR Umsatz). …