Kleine GmbHs haben noch 5 Wochen Zeit, …
den Gesellschaftern den Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2018 vorzulegen, diesen feststellen und beschließen zu lassen (Frist: 30.11.2019; § 42a GmbH-Gesetz). Für Sie als Geschäftsführer ist wichtig: Lassen Sie den Beschluss über Ihre Entlastung fassen. Planen Sie die Gesellschafterversammlung rechtzeitig und fassen Sie alle Beschlüsse formal korrekt. Dazu muss der Termin für die Gesellschafterversammlung spätestens in der 48. Kalenderwoche liegen. Letzter Werktag ist Freitag, der 29. November. Für die Einladung zur Gesellschafterversammlung gilt die Frist von 1 Woche. Die Gesellschafterversammlung ist ordnungsgemäß einberufen, wenn den Gesellschaftern die Tagesordnung vollständig mitgeteilt wird. Es ist üblich, auf der Gesellschafterversammlung zur Feststellung des Jahresabschlusses auch über die Gewinnverwendung und die Entlastung der Geschäftsführer zu beschließen.
Für die Tagesordnung: „1. Feststellung des Jahresabschlusses des Jahres 2018 (Gewinn- und Verlustrechnung, Bilanz, Lagebericht, Anhang), 2. Beschluss über die Gewinnverwendung (Ausschüttung an die Gesellschafter bzw. Einstellung in Rücklagen) und 3. Beschluss der Gesellschafter über die Entlastung der Geschäftsführer.“