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Volkelt-Briefe

Terminsache: Der Jahresabschluss 2018 der kleinen GmbH

Klei­ne GmbHs haben noch 5 Wochen Zeit, …

den Gesell­schaf­tern den Jah­res­ab­schluss für das Geschäfts­jahr 2018 vor­zu­le­gen, die­sen fest­stel­len und beschlie­ßen zu las­sen (Frist: 30.11.2019; § 42a GmbH-Gesetz). Für Sie als Geschäfts­füh­rer ist wich­tig: Las­sen Sie den Beschluss über Ihre Ent­las­tung fas­sen. Pla­nen Sie die Gesell­schaf­ter­ver­samm­lung recht­zei­tig und fas­sen Sie alle Beschlüs­se for­mal kor­rekt. Dazu muss der Ter­min für die Gesell­schaf­ter­ver­samm­lung spä­tes­tens in der 48. Kalen­der­wo­che lie­gen. Letz­ter Werk­tag ist Frei­tag, der 29. Novem­ber. Für die Ein­la­dung zur Gesell­schaf­ter­ver­samm­lung gilt die Frist von 1 Woche. Die Gesell­schaf­ter­ver­samm­lung ist ord­nungs­ge­mäß ein­be­ru­fen, wenn den Gesell­schaf­tern die Tages­ord­nung voll­stän­dig mit­ge­teilt wird. Es ist üblich, auf der Gesell­schaf­ter­ver­samm­lung zur Fest­stel­lung des Jah­res­ab­schlus­ses auch über die Gewinn­ver­wen­dung und die Ent­las­tung der Geschäfts­füh­rer zu beschließen.

Für die Tages­ord­nung: „1. Fest­stel­lung des Jah­res­ab­schlus­ses des Jah­res 2018 (Gewinn- und Ver­lust­rech­nung, Bilanz, Lage­be­richt, Anhang), 2. Beschluss über die Gewinn­ver­wen­dung (Aus­schüt­tung an die Gesell­schaf­ter bzw. Ein­stel­lung in Rück­la­gen) und 3. Beschluss der Gesell­schaf­ter über die Ent­las­tung der Geschäftsführer.“

Wir emp­feh­len die exak­te Ein­hal­tung der Ter­mi­ne für alle Fäl­le, in denen es mit den Gesell­schaf­tern zu Unstim­mig­kei­ten kom­men kann (kon­kur­rie­ren­de Fami­li­en­stäm­me). Auch in GmbHs mit Fremd-Geschäfts­füh­rern ist eine kor­rek­te Umset­zung der for­ma­len Vor­schrif­ten anzu­ra­ten. Nur wenn der Beschluss über die Ent­las­tung der Geschäfts­füh­rung durch­ge­setzt wer­den kann, ist sicher­ge­stellt, dass kei­ne Ersatz­an­sprü­che gegen den Geschäfts­füh­rer gel­tend gemacht werden.

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