Ab dem Jahr 2020 müssen Registrierkassen mit einem elektronischen Aufzeichnungssystem und einem zertifizierten Sicherungssystem ausgerüstet sein. Damit sind Manipulationen an elektronischen Registrierkassen zum Zweck der Steuerhinterziehung nicht mehr oder fast nicht mehr möglich. Kritisiert werden die hohen Umstellungskosten für Großbetriebe, den Einzelhandel und die Gastronomie. Auch die sehr kurz bemessene Übergangsfrist steht in der Kritik. Die Bundesregierung sieht sich im Zeitplan, so dass die Umstellung bis zu diesem Zeitpunkt dann auch durchgesetzt wird.