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Volkelt-Briefe

Terminsache 1.1.2020: Nur noch zertifizierte Aufzeichnungsysteme sind erlaubt

Ab dem Jahr 2020 müs­sen Regis­trier­kas­sen mit einem elek­tro­ni­schen Auf­zeich­nungs­sys­tem und einem zer­ti­fi­zier­ten Siche­rungs­sys­tem aus­ge­rüs­tet sein. Damit sind Mani­pu­la­tio­nen an elek­tro­ni­schen Regis­trier­kas­sen zum Zweck der Steu­er­hin­ter­zie­hung nicht mehr oder fast nicht mehr mög­lich. Kri­ti­siert wer­den die hohen Umstel­lungs­kos­ten für Groß­be­trie­be, den Ein­zel­han­del und die Gas­tro­no­mie. Auch die sehr kurz bemes­se­ne Über­gangs­frist steht in der Kri­tik. Die Bun­des­re­gie­rung sieht sich im Zeit­plan, so dass die Umstel­lung bis zu die­sem Zeit­punkt dann auch durch­ge­setzt wird.

 

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