BMF-Schreiben: Anwendung des Teileinkünfteverfahrens bei Betriebsaufspaltungen + Hier: Werden keine marktüblichen Konditionen vereinbart (Mieten, Pachten), wird das Teileinkünfteverfahren angewandt. Folge: Nur 60% der Aufwendungen können als Werbungskosten verrechnet werden + Vorsicht auch bei Darlehen in der BA! + Vorsicht bei Übergangsregelungen + werden die Konditionen geändert (z. B. Mietminderung, Zinsentlastung), muss unbedingt der Steuerberater eingeschaltet werden