Beteiligt sich Ihr Unternehmensberater an der GmbH und veräußert dieser anschließend seine Beteiligung, dann musste er bisher davon ausgehen, dass das Finanzamt den Veräußerungsgewinn als Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit wertet und dafür den persönlichen (Höchst-) Einkommensteuer-Satz ansetzte. Das ist aber laut Finanzgericht Baden-Württemberg nicht korrekt. Die Finanzbehörden haben zwar Revision eingelegt (Aktenzeichen des anhängigen Verfahrens: VIII R 21/17). U. E. ist aber davon auszugehen, dass der Bundesfinanzhof (BFH) in der Sache nicht anders entscheiden wird. Das gilt regelmäßig auch dann, wenn ein Arbeitnehmer an der GmbH beteiligt wird (FG Baden-Württemberg, Urteil v. 26.6.2017, 8 K 4018/14).
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