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Volkelt-Briefe

Steuerprüfung: Überversorgung wird genau geprüft

Ist in der betrieb­li­chen Alters­ver­sor­gung (z. B. auch in der Pen­si­ons­zu­sa­ge für den (Gesell­schaf­ter-) Geschäfts­füh­rer) eine jähr­li­che Stei­ge­rungs­ra­te von 3 % ver­ein­bart, darf das Finanz­amt prü­fen, ob eine Über­ver­sor­gung vor­liegt. Auch eine so lau­ten­de Dyna­mi­sie­rungs­klau­sel kann eine Ange­mes­sen­heits­prü­fung nicht ver­hin­dern (BFH, Urteil v. 31.7.2018, VIII R 6/15).

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