Ist in der betrieblichen Altersversorgung (z. B. auch in der Pensionszusage für den (Gesellschafter-) Geschäftsführer) eine jährliche Steigerungsrate von 3 % vereinbart, darf das Finanzamt prüfen, ob eine Überversorgung vorliegt. Auch eine so lautende Dynamisierungsklausel kann eine Angemessenheitsprüfung nicht verhindern (BFH, Urteil v. 31.7.2018, VIII R 6/15).
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