Mithin Aufgabe dieses Informationsdienstes ist es, den Umgang von Behörden mit Unternehmen transparent zu machen. Z. B. das Vorgehen einzelner Finanzämter im Besteuerungs- bzw. Prüfverfahren öffentlich zu machen und so – neben dem Einspruchs- und Finanzgerichtsverfahren – zusätzlich eine Öffentlichkeit herzustellen, um möglichen Missbrauch oder Kompetenzüberschreitungen einzelner Behördenvertreter offen zu legen.
Beispiel: .…
Gibt es bei einer Betriebsprüfung Abweichungen von den Werten der finanzamtlichen Richtsätze, werden die Umsätze „verprobt“, d. h. nach oben gerechnet. Mehr als ärgerlich ist es aber, wenn die Umsatzschätzungen einfach unrealistisch hoch angesetzt werden. So ist z. B. jetzt ein Fall bekannt geworden, wonach der Betriebsprüfer den Jahresumsatz eines Gastronomiebetriebes um jährlich 500.000 EUR hochgerechnete. Über 3 Jahre errechneten die Prüfer daraus eine Umsatz- und ESt-Schuld von zusätzlichen 700.000 EUR. Der Gesellschafter-Geschäftsführerin war bestürzt – weil die vorgerechneten Werte mit der vorhandenen Kapazität gar nicht zu erwirtschaften war. Dieser Schwebzustand dauerte fast ein halbes Jahr, bevor die Prüfer im Schlussgespräch einen Kompromiss vorschlugen. Danach sollte die Nachzahlung nur noch 50.000 EUR (!) betragen und in monatlichen Raten von 350 EUR abgezahlt werden. Das ist gerade einmal 1/12 der ursprünglich genannten Forderung. Fazit: Bei einer so hohen Abweichung der Beträge ist nicht auszuschließen, dass hier Druck ausgeübt werden sollte, um „Macht zu demonstrieren“ und gezielt einzuschüchtern.