Säumige Steuerzahler müssen 6 % Nachzahlungszinsen zahlen. Dazu das Finanzgericht (FG) Münster: „Aus Gründen der Praktikabilität und der Rechtskontinuität ist ein fester Zinssatz zulässig, auch wenn es zwischenzeitlich zu erheblichen Schwankungen des Marktzinses kommt. Dieses gesetzgeberische Konzept ist zulässig“ (FG Münster, Urteil v. 17.8.2017, 10 K 2472/16).
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