Nach 2 abweichenden Urteilen von Finanzgerichten, muss jetzt der BFH entscheiden, wann das Finanzamt bei einer zu niedrigen Miete zusätzlich eine fiktive Miete als vGA besteuern darf. Tenor: Wenn die gezahlte Miete unter den tatsächlichen Kosten für das Haus liegt, ist die Differenz eine vGA. Und zwar unabhängig davon, ob es sich um eine Luxusvilla oder eine Normalausstattung handelt (FG Köln, Urteil vom 20.8.2015, 10 K 12/08). …
Geschäftsführer, die in der GmbH-Immobilie wohnen, müssen sich darauf einstellen, dass die Finanzämter diesen Punkt in den Katalog prüfungsrelevanter Vorgänge für GmbHs aufnehmen. Ist das der Fall, sollten Sie sich darauf einstellen, dass Mängel im Mietvertrag (fehlende, falsche Unterschriften, niedrige Nebenkosten bzw. ein niedriger Mietzins etwa für ein exklusives Miet-Objekte (Abweichungen von der ortsüblichen Miete) vom Betriebsprüfer aufgegriffen und beanstandet werden. Sie sind dann gut beraten, für die Schlussbesprechung gute Argumente und die aktuelle Rechtsprechung parat zu haben. Wir halten Sie auf dem Laufenden.