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GmbHs werden kleinlich auf Formfehler geprüft

So wird der „Fest­stel­lungs­be­schluss” schon bei klei­nen GmbHs/UGs ver­langt. Unan­ge­neh­mer Neben­ef­fekt der Steu­er-CD-Affai­re für alle die, die größ­te Steu­er­last zah­len – also auch für alle Unter­neh­mer: Sie müs­sen sich dar­auf ein­stel­len, dass der Druck auf jeden ein­zel­nen Finanz­be­am­ten und jeden Betriebs­prü­fer steigt und der sei­nen Job noch gewis­sen­haf­ter als bis­her aus­füh­ren wird.

Das betrifft auch die for­mel­len Vor­aus­set­zun­gen für Steu­er­erklä­run­gen. Bei­spiel: Wird das Geschäfts­füh­rer-Gehalt erhöht, ver­langt das Finanz­amt die Vor­la­ge des ent­spre­chen­den Gesell­schaf­ter-Beschlus­ses. Schwarz auf weis. Der stamm­te dann oft aus dem PC des Steu­er­be­ra­ters, der vom Man­dan­ten ledig­lich noch die Unter­schrif­ten anforderte.

Seit die­sem Jahr wird erst­mals für klei­ne und kleins­te GmbHs ver­langt, dass der Beschlus­ses über die Fest­stel­lung des Jah­res­ab­schlus­ses und der Gewinn­ver­wen­dung vor­ge­legt wird. Auch hier müs­sen vie­le „tür­ken“, weil ein sol­cher Beschluss nie gefasst wur­de. Genau genom­men ist das aber Urkun­den­fäl­schung. Wir emp­feh­len: Aus recht­li­chen und hygie­ni­schen Grün­den, soll­ten Sie sich kei­ne Blö­ße geben.

Als Geschäfts­füh­rer einer GmbH bzw. einer Unter­neh­mer­ge­sell­schaft sind Sie ver­ant­wort­lich dafür, dass die Gesell­schaf­ter zu den not­wen­di­gen Gesell­schaf­ter­ver­samm­lun­gen gela­den wer­den (§ 49 GmbH-Gesetz). Dazu müs­sen vor­ab die Tages­ord­nungs­punk­te mit­ge­teilt wer­den. Sol­len auf der Gesell­schaf­ter­ver­samm­lung rechts­wirk­sa­me Beschlüs­se gefasst wer­den, muss der Beschluss­ge­gen­stand und ggf. der Beschluss­in­halt mit­ge­teilt werden.

Wer­den die Beschlüs­se ein­stim­mig gefasst, ist das unpro­ble­ma­tisch. Gibt es aber abwei-chen­de Mei­nun­gen, müs­sen die stren­gen For­ma­li­en beach­tet wer­den. Ansons­ten sind Beschlüs­se unwirk­sam und kön­nen damit gericht­lich „gekippt“ wer­den. Der Geschäfts­füh­rer ist also gut bera­ten, hier­bei kei­ne Feh­ler zuzulassen.

Check­lis­te > Aktu­ell anste­hen­de Gesell­schaf­ter-Beschlüs­se in der GmbH und der Unternehmergesellschaft

Arbeits­hil­fen > For­mu­lie­rungs­hil­fen für die Beschlussfassung

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