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Volkelt-Briefe

Steuerfahndung: Auskünfte über Werbeanzeigen in der Presse

Ver­fas­sungs­recht­lich unbe­denk­lich ist es nach einem neu­en Urteil des Bun­des­fi­nanz­hofs (BFH), wenn die Steu­er­fahn­dung von einer Tages­zei­tung die Adres­sen aller Anzei­gen-Kun­den für eine bestimm­te Rubrik abfra­gen will. Die Zei­tung muss­te die Kun­den­da­ten her­aus­ge­ben (BFH, Urteil vom 3.8.2016, II R 17/14). …

Im Urteils­fall ging es um die Her­aus­ga­be der Kun­den­da­ten, die unter der Rubrik „Kon­takt­an­zei­gen“ gewor­ben haben. Hier könn­te eine Sam­mel­aus­kunfts­er­su­chen u. U. noch nach­voll­zieh­bar sein. Eine ande­re Poin­i­tie­rung erhält das Urteil aber, wenn die Steu­er­fahn­dung damit einen Zusam­men­hang von Anzei­gen-Wer­bung (Son­der­ak­tio­nen, Rabatt-Aktio­nen) und Umsatz­ent­wick­lung nach­wei­sen will und so eine Begrün­dung für Umsatz-Hin­zu­schät­zun­gen kon­stru­iert, etwa für die Bran­chen Gas­tro­no­mie, Frei­zeit, Einzelhandel.

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