Laut Bundessteuerberaterkammer sind Steuerberater befugt, Bescheinigungen darüber auszustellen, dass das betreffende Unternehmen den Mindestlohn einhält (BSBK, Mitteilung vom 9.7.2015) …Ob ein solches Papier in der Praxis hält, was es verspricht, ist offen. Dennoch: Setzt Ihre GmbH Arbeitnehmer in Firmen z. B. als Subunternehmen ein, kann eine solche halbamtliche Bescheinigung im Ausschreibungsverfahren nicht schaden.
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