Der Werbungskostenabzug für Zinsen für ein Darlehen, mit dem der Kauf einer GmbH-Beteiligung finanziert wird, ist nur .. dann im Rahmen der Regelbesteuerung (§ 32d Abs. 2 Nr. 3 Buchstabe b EStG) möglich, wenn der neue Gesellschafter aktiv als Geschäftsführer für die GmbH tätig ist (FG Düsseldorf, Urteil v. 10.5.2017, 7 K 3226/16 E, Revision ist zugelassen).
Das Urteil ist wichtig für Geschäftsführer, die eine Beteiligung an der GmbH über ein Darlehen finanzieren (Management-Buy-out). Die Regelbesteuerung ist nur möglich, solange der Geschäftsführer aktiv im Amt bleibt. Nur dann ist der Abzug der Darlehenszinsen als Werbungskosten bei den Einkünften aus Kapitalvermögen möglich. Sobald der Geschäftsführer abberufen wird oder sein Amt zur Verfügung stellt, verliert er die Voraussetzungen zur steuerlichen Anrechnung der Darlehenszinsen.