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Volkelt-Briefe

Steuer: Organschaft wird planbarer

Unter­des­sen liegt der Gesetz­ent­wurf für das Jah­res­steu­er­ge­setz 2013 vor (Bun­des­rats-Druck­sa­che 302/12). Wie berich­tet wird es für Unter­neh­men nur zu mar­gi­na­len Ände­run­gen kom­men (vgl. zuletzt Vol­kelt-Brief Nr. 15/2012).

Für Unter­neh­men wich­tig: Es zeich­net sich ab, …

dass es bei der steu­er­li­chen Organ­schaft zu eini­gen Erleich­te­run­gen kom­men wird. Hier sol­len die steu­er­li­che Aner­ken­nung der Organ­schaft (das betrifft: Umsatz­steu­er, Kör­per­schaft­steu­er, Ver­lust­ver­rech­nung) ver­ein­facht wer­den und bereits mit dem Jah­res­steu­er­ge­setz umge­setzt wer­den. Bis­her muss ein Gewinn­ab­füh­rungs­ver­trag mit fes­ter Lauf­zeit (5 Jah­re) abge­schlos­sen wer­den. und eine Ver­lust­über­nah­me zwin­gend ver­ein­bart sein. Laut Pla­nung soll es mög­lich sein, im Ergeb­nis­ab­füh­rungs­ver­trag (EAV) die Über­nah­me des han­dels­recht­li­chen Gewinns zu ver­ein­ba­ren, so dass kei­ne Steu­er­bi­lanz-Kri­te­ri­en bei der Gewinn­ermitt­lung berück­sich­tigt wer­den müs­sen. Das bedeu­tet gleich­zei­tig mehr Rechts­si­cher­heit für die betrof­fe­nen Unter­neh­men, da die bis­he­ri­gen Vor­ga­ben für den Ergeb­nis­ab­füh­rungs­ver­trag an die­ser Stel­le unklar aus­ge­legt waren und es in der Pra­xis zu zahl­rei­chen Aner­ken­nungs­pro­ble­men bei der steu­er­li­chen Organ­schaft kam.

Für die Pra­xis: Ob es dar­über hin­aus zu Ände­run­gen des Außen­steu­er­ge­set­zes kom­men wird, ist wei­ter frag­lich. Strit­tig ist hier die Besteue­rung von unselb­stän­di­gen aus­län­di­schen Betriebs­stät­ten. Zwar sol­len damit Dop­pel­be­steue­run­gen ver­mie­den wer­den. Unklar ist aber wei­ter­hin, ob damit tat­säch­lich Rechts­si­cher­heit für die betrof­fe­nen Unter­neh­men geschaf­fen wird, da dies je nach Stand und Aus­prä­gung der bestehen­den Dop­pel­be­steue­rungs­ab­kom­men vari­iert. Wir hal­ten Sie auf dem Laufenden.

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