Die GmbH hatte Zahlungen der GmbH an den Gesellschafter-Geschäftsführer per Scheck als durchlaufenden Posten verbucht, ohne dass … nähere Angaben zum Verwendungszweck gemacht wurden. Der Steuerprüfer wertete das als verdeckte Gewinnausschüttung (vGA) und forderte für insgesamt rund 100.000 EUR Nachsteuern nach dem zu dieser Zeit noch geltenden Halbeinkünfteverfahren ein. Der Bundesfinanzhof (BFH) bestätigte jetzt diese Rechtslage (BFH, Urteil vom 2.12.2014, VIII R 45/11).
Steuerlich korrekt ist es, wenn die GmbH Scheckzahlungen für private Ausgaben des Gesellschafters auf dessen Verrechnungskonto verbucht. Dann handelt es sich um eine (vorschriftsmäßige) Gewinnausschüttung. So kann der Gesellschafter-Geschäftsführer die zusätzliche Belastung aus einer vGA verhindern.