Der Finanzminister des Bundes und die der Länder haben sich darauf verständigt, mit Wirkung ab 1.1.2017 zahlreiche Änderungen im Verfahren zur Einkommensteuer-Erklärung umzusetzen. Danach sind folgende Änderungen geplant: …
- Belege sollen nur noch bei Bedarf vom Finanzamt angefordert werden. Sie müssen nicht mehr automatisch mit der Steuererklärung eingereicht werden. Falls Belege angefordert werden, sollen diese elektronisch übermittelt werden.
- Durch den Verzicht auf die Angabe von Daten, die Dritte der Steuerverwaltung bereits übermittelt haben, soll der Umfang der Steuererklärung deutlich reduziert werden.
- Im Zusammenhang mit der elektronischen Steuererklärung (ELSTER) soll die Vorausgefüllte Steuererklärung erweitert werden. Über das ELSTER-Portal können die Bürgerinnen und Bürger prüfen, welche Daten dem Finanzamt bereits vorliegen. Diese können elektronisch abgerufen und in die Steuererklärung übernommen werden.
- Außerdem sollen durch den Ausbau der digitalen Kommunikation Steuerbescheide und sonstige Schreiben vom Finanzamt elektronisch bekannt gegeben werden können.
- Eine stärkere Digitalisierung der Daten soll es in noch größerem Umfang als heute ermöglichen, Steuererklärungen durch spezielle Risikomanagementsysteme zu prüfen.
- Ein Ziel ist es, sich auf die tatsächlich prüfungsbedürftigen Fälle zu konzentrieren. Dies soll dazu führen, dass die Quote der vollständig maschinell bearbeiteten Einkommensteuererklärungen deutlich gesteigert wird.
Da die Initiative vom BMF und – parteiübergreifende – von den Finanzministern der Länder getragen wird, ist davon auszugehen, dass es nicht bei Ankündigungen bleiben wird. Der Maßnahmen-Katalog ist realistisch und sollte im Zeitplan umgesetzt werden – eventuell ist mit einer leichten Verzögerung bis zur Steuererklärung 2017. Auch bei der Einführung von ELSTAM und ELSTER gab es Verzögerungen. Festgeschrieben wird damit auch der automatische Datenabgleich zwischen den Behörden (Deutsche Rentenversicherung, Bundesagentur für Arbeit, Minijob-Zentrale), aber auch zwischen den Institutionen mit steuerrelevanten Inhalten (Krankenversicherung, Vorsorgeversicherungen usw.). Das betrifft auch Informationen über Gewinnausschüttungen an die Gesellschafter (Steuerbescheinigungen), die Zahlung von Zinsen für Gesellschafter-Darlehen und den Datenabgleich mit den Banken über Zinsen. Die Steuervereinfachung ist damit zwangsläufig ein weiterer Schritt zum Gläsernen Bürger und Steuerzahler (vgl. dazu oben).