Stichtag 25. Mai 2018: Ab sofort gilt für alle Unternehmen mit IT und/oder Internet europaweit die neue Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Die Medien haben dazu berichtet – auch wir haben frühzeitig auf die Änderungen hingewiesen (vgl. Nr. 15/2018).
Dennoch: …
Viele Kollegen haben bis zuletzt keine Anpassungen vorgenommen bzw. Ihren Kunden gegenüber keine Konsequenzen gezogen. Für viele User – also auch für SIE – ist das die Möglichkeit, alle die unerwünschten und nervigen Dauer-E-Mails, die Sie zwar einmal angefordert haben, aber immer wieder vergessen abzubestellen, jetzt einfach links liegen zu lassen. Das gilt allerdings auch für die E‑Mails, die Ihre GmbH an Ihre Kunden verschickt. Fehlt hier die ein-eindeutige Zustimmung des Kunden zum Bezug des E‑Letters, ist das bereits ein Verstoß gegen die DSGVO – mit entsprechenden Konsequenzen, bis hin zum Ordnungsgeld. Gehen Sie davon aus, dass die Abmahn-Branche auf dieses Szenario bestens vorbereitet ist und sich in den letzten Monaten in alle nur mögliche E‑Letter eingeloggt hat – auch in Ihren.