Noch ist es über ein Jahr bis zur Bundestagswahl 2017 – doch längst hat das Säbelrasseln um Wahlprogramme und Koalitionspartnerschaften begonnen. Interessant aus Unternehmer-Perspektive: In SPD-Kreisen macht man sich mit einer linken Koalition vertraut – sprich die bisher strenge Abgrenzung zu der Linken weicht auf. Zum programmatischen Exempel dient die Vermögenssteuer – auch auf betriebliches Vermögen. In den parteiinternen Kreisen und Gremien ist man derzeit dabei, die Eckpunkte festzuzurren.
Und so wird das aussehen: …
Laut Konzept soll es einen einheitlichen Steuersatz von 1% pro Jahr geben. Für natürliche Personen gilt ein Freibetrag von 2 Mio. EUR, für Ehepartner 4 Mio. EUR. Hausrat und Altersversorgungen werden nicht angerechnet. Bei größeren Vermögen wird der Freibetrag bis auf 500.000 EUR abschmelzen. Für Kapitalgesellschaften (GmbH, UG) soll ein geringer Freibetrag von 200.000 EUR gelten. Eine Doppelbesteuerung des (GmbH-) Anteilswertes beim Unternehmen und im Privatvermögen soll durch das sog. Halbvermögensprinzip vermieden werden. Für den Anteileigner (Gesellschafter) wird lediglich der hälftige GmbH-Anteilswert bei der Berechnung der Vermögensteuer angerechnet. Schachtelbeteiligungen bleiben außen vor.