Nach NRW werden auch in Schleswig-Holstein ab 2015 die Gehälter der Vorstände und Geschäftsführer in Öffentlichen Unternehmen (Sparkassen, Energieversorger, Abfallwirtschaft usw.) offen gelegt. Die Landesregierung … aus Rot/Grün/Südschleswigschem Wählerverband hat einen entsprechenden Gesetzentwurf vorgelegt. Danach sollen die öffentlichen Unternehmen zur Offenlegung der festen und variablen Bezüge der einzelnen Mitglieder des Vorstandes bzw. der Geschäftsführung verpflichtet werden.
Einige Geschäftsführer einer kommunalen GmbH werden sich erst an die neue Transparenz gewöhnen müssen, z. B. wenn über Ihr Gehalt in der regionalen Presse berichtet wird. Nach einer entsprechenden Gesetzesänderung zum Ausweis der Vergütungen gibt es aber keinen Anspruch auf das Steuergeheimnis oder auf Privatsphäre mehr.