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Volkelt-Briefe

Schleswig-Holstein: Geschäftsführer in kommunalen GmbHs müssen Gehalt offenlegen

Nach NRW wer­den auch in Schles­wig-Hol­stein ab 2015 die Gehäl­ter der Vor­stän­de und Geschäfts­füh­rer in Öffent­li­chen Unter­neh­men (Spar­kas­sen, Ener­gie­ver­sor­ger, Abfall­wirt­schaft usw.) offen gelegt. Die Lan­des­re­gie­rung … aus Rot/Grün/Südschleswigschem Wäh­ler­ver­band hat einen ent­spre­chen­den Gesetz­ent­wurf vor­ge­legt. Danach sol­len die öffent­li­chen Unter­neh­men zur Offen­le­gung der fes­ten und varia­blen Bezü­ge der ein­zel­nen Mit­glie­der des Vor­stan­des bzw. der Geschäfts­füh­rung ver­pflich­tet werden.

Eini­ge Geschäfts­füh­rer einer kom­mu­na­len GmbH wer­den sich erst an die neue Trans­pa­renz gewöh­nen müs­sen, z. B. wenn über Ihr Gehalt in der regio­na­len Pres­se berich­tet wird. Nach einer ent­spre­chen­den Geset­zes­än­de­rung zum Aus­weis der Ver­gü­tun­gen gibt es aber kei­nen Anspruch auf das Steu­er­ge­heim­nis oder auf Pri­vat­sphä­re mehr.

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