Wenn Ihre Klage vor dem Finanzgericht abgelehnt wird, ist das noch kein Grund, in der Sache nachzugeben. Allerdings verspricht der Gang zum Bundesfinanzhof nur dann Erfolg, wenn der Rechtsstreit grundsätzlich neue Fragestellungen beinhaltet. Das Steuerrecht ist kompliziert und der Gang vor den BFH wird nur von erfahrenen Fachanwälten für Steuerrecht beherrscht. Soeben … hat der BFH im Falle einer Betriebsaufspaltung entschieden: „Der Mietvertrag einer GmbH mit einer nahe stehenden Person muss dem Fremdvergleich standhalten“ (BFH, Urteil vom 22.3.2017, IX B 94/16). Das ist eigentlich trivial.
Dennoch: Der Berater der GmbH argumentierte vor dem höchsten Steuergericht, dass mündlich eine Stundung der Pachtzahlungen verabredet war bzw. dass eigentliche Mietzahlungen nicht als solche verbucht wurden. Der Berater wollte nachträglich Argumente nachschieben. So geht es nicht: Das höchste deutsche Steuergericht prüft auf Verfahrensfehler – die Würdigung von Beweismitteln ist Sache der Vorinstanz.