Hier gebietet es sich schon aus Recht und anständigen Gründen, das Repertoire der Satire nur etwas zurückhaltend einzusetzen. Nur soviel: Soviel wir wissen, ist der etwas ungewöhnliche Name auf eine unterbliebene Lautverschiebung im allemanisch-badischen Sprachraum zurückzuführen und muss genau genommen Schäufle heißen, was für den Norddeutschen so viel wie ein Kassler ist. Mit Senf, Spätzle und einem Schoppen Wein mit das Beste, was die Süddeutsche Küche zu bieten hat. Das ist es dann aber auch schon.
Wolfgang ist Feinschmecker und hat zu dem hochinteressanten Thema „Die berufsrechtliche Stellung der Wirtschaftsprüfer in Wirtschaftsprüfungsgesellschaften“ (Dissertation 1971, Freiburg) promoviert, sich also den juristischen Doktor verleihen lassen. Schäufle konnte damals aus zwei Gründen nicht plagiieren: 1. Gab es damals noch kein Internet, mit dem man das Plagiat hätte nachweisen können und 2. war das Thema schon damals – sagen wir – verbraucht, dass sich weit und breit kein Mensch respektive Schwein mit so einem Thema beschäftigte. Die Fußnotenliste erschöpft sich mit zwei Nennungen aus Fachzeitschriften und fünf wörtlichen Zitaten aus der Begründung zum Gesetzentwurf für das WP-Gesetz.
Nicht richtig ist, dass Schäufle unter einer Rechtschreibe- und Rechenschwäche leidet. Er leidet da keineswegs drunter. Gelegentlich rechnet er – z. B. während einer langweiligen Bundestags-Debatte – im Kopf das große Einmaleins – also das mit den zweistelligen Zahlen (11 x 11 0 121, 12 x 12 = 148 usw.) – durch. Wir sehen ihn ja gelegentlich im Fernsehen, wie er auf dem Manuskript Zahlenkolonnen aufschreibt. Das ist dann die schriftliche Gegenprobe zu seinem Kopfrechen-Ergebnis. Wir – und dabei stehen wir ja nicht alleine da – bezweifeln allerdings, dass es für 13- und 16-Stelliges ausreicht. Also eher mangelhaft. Aber dafür hat er ja seine Leute. Und dafür, dass er gut kontrollieren kann, hat er ja den Big-Brother-Award (2009) schon eingeheimst.