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Sanierungsklausel, anhängiges EU-Verfahren

Die EU-Kom­mis­si­on prüft die in Deutsch­land prak­ti­zier­te „Sanie­rungs­klau­sel” auf Zuläs­sig­keit. Danach kann der Ver­lust­vor­trag im Fal­le einer Sanie­rung bei der Über­nah­me von Unter­neh­men in vol­ler Höhe gel­tenjd gemacht wer­den. Ten­denz: Die Klau­sel muss aller Vorraus­sicht nach modi­fi­ziert wer­den. Anbei: Sach­ver­halt und Begrün­dung des Verfahrens.

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