Die EU-Kommission prüft die in Deutschland praktizierte „Sanierungsklausel” auf Zulässigkeit. Danach kann der Verlustvortrag im Falle einer Sanierung bei der Übernahme von Unternehmen in voller Höhe geltenjd gemacht werden. Tendenz: Die Klausel muss aller Vorraussicht nach modifiziert werden. Anbei: Sachverhalt und Begründung des Verfahrens.