In GmbHs mit mehreren Geschäftsführern werden Ressorts eingerichtet. Entweder nach BWL-Vorgabe in ein kaufmännisches und ein technisches Ressort (oder: Vertrieb, Marketing, Produktion usw.). Effektiver in kleineren Firmen ist es, die Ressorts nach den tatsächlichen Abläufen im Unternehmen und nach der Qualifikation des Geschäftsführers auszurichten. Wie Ressorts gebildet werden, dazu gibt es keine gesetzlichen Vorgaben.
Die Ressortverteilung kann im Gesellschaftsvertrag, in einer Geschäftsordnung oder alleine im Anstellungsvertrag des jeweiligen Geschäftsführers von den Gesellschaftern vorgegeben werden. In der Praxis bewährt hat sich die Ressortaufteilung nach Kompetenzen – danach ist es für die GmbH immer die beste Lösung, wenn das Ressort des einzelnen Geschäftsführers konkret an die Qualifikationen und Fähigkeiten der Person des Geschäftsführers angepasst wird. Ob die Voraussetzungen für eine effektive Ressortaufteilung in der GmbH noch stimmen, muss also regelmäßig überprüft werden
- beim Wechsel eines Geschäftsführers (Ausscheiden oder bei Einstellung eines zusätzlichen Geschäftsführers),
- bei der Einführung von neuen Projekten, Produkten und Verfahren,
- aber z. B. auch bei zusätzlich erworbenen Fähigkeiten und Qualifikationen durch einen der aktiven Geschäftsführer.