Das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) wird die Vorschriften für den Kauf oder die Beteiligung von bzw. an deutschen Unternehmen verschärfen und entsprechend stärker kontrollieren (15. Novelle der Außenwirtschaftsverordnung). Danach gilt: Zukünftig sollen sog. kritische Erwerbe von deutschen Unternehmen, die Impfstoffe, Medikamente, medizinische Schutzausrüstung und andere Medizingüter zur Behandlung hochansteckender Krankheiten entwickeln, herstellen oder produzieren dem Bundeswirtschaftsministerium angezeigt werden. Das gilt bei Erwerbern aus Drittstaaten, d. h. unionsfremden Staaten. Die Prüfmöglichkeit gilt dabei dann bereits ab einer Schwelle von 10 % der Unternehmensanteile.
Das BMWi hat den Entwurf jetzt den Ressorts vorgelegt und die Verbändebeteiligung eingeleitet. Nach Abschluss der Ressort- und Verbändebefassung wird die 15. AWV-Novelle dem Bundeskabinett zur Entscheidung vorgelegt.