An warmen Tagen geht doch nichts über ein kühles Radler. Heißt ja nicht umsonst so. Das Radler soll dem abgestrampelten Radler Kühlung und Ausgleich für den Flüssigkeitsverlust bringen, ohne dass der gleich besoffen umfällt. Aber das Thema hat Brisanz: Darf an den vielen Jausen-Stationen, die jetzt an den Rad-Schnelltrassen – z. B. zwischen Karlsruhe und Stuttgart – entstehen werden, überhaupt Alkohol ausgeschenkt werden? Richtig: Damit kommt die Null-Promille-Diskussion auch für den fahrradfahrenden Verkehr wieder in volle Fahrt. Zwischen Basel und Freiburg wäre die „Schorle“ betroffen. Was aber, wenn der berufspendelnde Fahrradfahrer auf seiner täglichen Strecke zwischen Offenburg und Karlsruhe nicht die offizielle Fahrrad-Raststätte an der Schnell-Trasse zur Pause anfährt, sondern etwas abseits in der Strauße sein Radler runterzieht? Und gibt es ausgebaute Strecken zwischen der Schnell-Trasse und den Straußenwirtschaften? Oder muss er da mit seinem Stadt-Moutain-Bike über den Acker? Mit oder ohne Helm? Und was tun gegen Geister-Radler? Wann kommt die Fahrrad-Maut? Fragen über Fragen.
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