Das wir spannend: Weil die Opel-Motoren nicht – wie wohl im Kaufvertrag vereinbart – die europäischen Abgas-Normen (CO2-Emissionen) einhalten, will PSA vom Verkäufer einen Teil des Kaufpreises zurückverlangen. Es geht um bis zu 500 Mio. EUR – so eine aktuelle Reuters-Meldung. Stellt sich die Haftungsfrage: Verkäufer und/oder Geschäftsleitung? Welche Vereinbarungen gab es dazu im Kaufvertrag? Was passiert mit Opel nach einem Rücktritt vom Kaufvertrag? Welche Auswirkungen hat eine Rückabwicklung auf den Automarkt?
Der französische Autobauer hatte rund 1,3 Milliarden Euro für Opel bezahlt. PSA und GM lehnten bisher Stellungnahmen ab. Wir bleiben dran – insbesondere zu möglichen Vorkehrungen, die sich daraus für Geschäftsführer ergeben .…