Es verstößt gegen kartellrechtliche Bestimmungen, wenn Sie Prämien an die Händler zahlen, die Ihre Produkte dafür zu dem von Ihnen vorgegebenen Mindestpreis weitergeben (Landgericht Hannover, Urteil vom 25.8.2015, 18 O 91/15). …
Im Urteil ging es um die Fa. Almased Wellness GmbH, die Mindestpreise mit Prämienzahlungen an Apotheken durchsetzen wollte. Das Gericht sah darin einen Umgehungsversuch, mit dem ein Mindest-Abgabepreis durchgesetzt werden sollte. Das ist unzulässig. Zulässig sind danach nur sog. unverbindliche Preisempfehlungen, nicht aber wie auch immer geartete Preisvorgaben.