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Volkelt-Briefe

Prämien für Einhaltung der Preisbindung sind unzulässig

Es ver­stößt gegen kar­tell­recht­li­che Bestim­mun­gen, wenn Sie Prä­mi­en an die Händ­ler zah­len, die Ihre Pro­duk­te dafür zu dem von Ihnen vor­ge­ge­be­nen Min­dest­preis wei­ter­ge­ben (Land­ge­richt Han­no­ver, Urteil vom 25.8.2015, 18 O 91/15). …

Im Urteil ging es um die Fa. Alma­sed Well­ness GmbH, die Min­dest­prei­se mit Prä­mi­en­zah­lun­gen an Apo­the­ken durch­set­zen woll­te. Das Gericht sah dar­in einen Umge­hungs­ver­such, mit dem ein Min­dest-Abga­be­preis durch­ge­setzt wer­den soll­te. Das ist unzu­läs­sig. Zuläs­sig sind danach nur sog. unver­bind­li­che Preis­emp­feh­lun­gen, nicht aber wie auch immer gear­te­te Preisvorgaben.

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