Planung beginnt im Kopf. Als Geschäftsführer Ihrer GmbH sind Sie nicht nur für das operative Geschäft zuständig. Schon jetzt geht es darum, die Eckdaten der mittel- und langfristigen Unternehmensplanung in konkrete Handlungsanweisungen für 2020 zu „übersetzen”. Zur Einstimmung in die Planung 2020 hier eine kurze Übersicht aller Eckdaten, die in den nächsten Wochen in die Projekte und Abteilungen eingebracht und mit den verantwortlichen Mitarbeitern festgemacht werden müssen: …
- Unternehmensplanung: Vorjahresvergleich, Vollständigkeit, Realisierbarkeit, Portfolio, Abstimmung mit den Teilplänen Finanzen, Personal und Marketing.
- Marketing-Planung 1. Halbjahr 2020: Vorjahresvergleich, Innovationen und neue Maßnahmen, Abstimmung mit der Finanzplanung, Vollständigkeit: CI, CD, Einzelmaßnahmen, Vertrieb, Messen, PR, Kooperationen.
- Mitarbeiter-Gespräche/Zielvereinbarungen: Können in 2019 nicht alle Personalgespräche durchgeführt werden, sollte das bis Ende Januar nachgeholt werde Das betrifft alle Mitarbeiter mit Key-Funktionen und Personalverantwortung. Prüfen Sie, ob diese Gespräche auch in den Abteilungen/Projekten durchgeführt werden.
- Personalplanung: Maßnahmen zur Personalakquisition, Vergütungssysteme und ‑regelungen, Ausgliederung und Umstrukturierung von Prozessen.
- Weiterbildungs-Programme: Ermittlung des Weiterbeildungsbedarfs, Auswahl und Timing der Maßnahmen/Veranstaltungen. Das gilt auch für den Geschäftsführer selbst (Branchen Know-how, neue Märkte, Führungs-Know how).
- Urlaubsplanung: Bis Ende Januar sollte die Urlaubsplanung 2020 für das gesamte Unternehmen abgeschlossen sein. Geschäftsführer, die Ihren Urlaub in 2019 nicht antreten konnten, haben Anspruch auf Urlaubsabgeltung. Besteht kein Anspruch laut Anstellungsvertrag, sollten Sie die Auszahlung (ab 1.4.2020) erst nach Rücksprache mit dem Steuerberater veranlassen.
- Steuerplanung 2020: Gewinnverwendung 2019 unter Berücksichtigung der steuerlichen Rahmenbedingungen, Gewinnausschüttungen an die Gesellschafter, Dynamisierung des Geschäftsführer-Gehalts, Maßnahmen zur Reduzierung der Gewerbesteuer (Zinsen, Pachten usw.).
- Terminplanung 2020: Festlegung der Termine/Milestones für die Aufstellung und Beschluss des Jahresabschlusses 2019, Aufstellung und Abgabe der Steuererklärungen 2019, Beschluss der Gesellschafterversammlung zur Feststellung des Jahresabschlusses 2019, Beschluss über die Gewinnverwendung. Termin: Planung 2. Halbjahr 2020.
Bei allen Planungen sollten Sie berücksichtigen, dass die wirtschaftlichen Rahmendaten für 2020 nur unter (sehr starkem) konjunkturellen Vorbehalten stehen (können). Selten waren die Aussichten für ein neues Geschäftsjahr mit so vielen Unbekannten versehen wie derzeit. Sie sind also gut beraten, wenn Sie (zumindest im Kopf) einen Plan B haben, mit dem Sie Ihre GmbH zumindest auf „Halten” fahren und eine unvermittelte Insolvenz vermeiden können.