Alle GmbHs müssen den Jahresabschluss im Unternehmensregister veröffentlichen. Zuständig für die Umsetzung ist der Bundesanzeiger Verlag. Dieser berechnet die Kosten für die Veröffentlichung anhand der vom Verlag vorgegebenen Preisliste. Beispiel: Bei Anlieferung der Daten im XML-Format (Datev-Format) kostet … der Eintrag für eine kleine GmbH 30 EUR, für eine mittelgroße GmbH 55 EUR. Dagegen kostet die Eintragung einer Löschung mit dem Standardtext „Die Gesellschaft ist aufgelöst. Die Gläubiger der Gesellschaft werden aufgefordert, sich bei ihr zu melden“ ebenfalls gerade einmal 30 EUR. Gegen diese (undurchsichtige) Preisgestaltung klagte jetzt der Steuerberater. Jetzt hat das Amtsgericht Köln in der Sache entschieden – und das mit interessanten Ausgang (AmtsG Köln, Urteil vom 13.10.2014, 142 C 639/12).
Dazu stellte das Gericht fest: Da alle Unternehmen gesetzlich verpflichtet sind, den Jahresabschluss beim Bundesanzeiger Verlag nach dessen Preisliste zu veröffentlichen, gelten die Vorschriften, die Monopolunternehmen beachten müssen. Konkret: Die Preise dürfen maximal kostendeckend kalkuliert sein. Dazu muss der Bundesanzeiger Verlag seine Kalkulation offen legen. Alle bis dahin ausgestellten Rechnungen sind rechtswidrig.
Zum elektronischen Unternehmensregister > Hier anklicken
Zur Preisliste der Bundesanzeiger Verlags GmbH > Hier anklicken