Unterdessen gilt das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) seit 10 Jahren. Zur befürchteten Flut von gerichtlichen Verfahren ist es aber nicht gekommen. Dennoch gibt es immer wieder Versuche von Bewerbern, Entschädigungen zu erstreiten. Nach wie vor werden – was in Internet-Zeiten einfach ist – Stellenausschreibungen systematisch auf Fehler recherchiert. Umgekehrt ist in mancher Personalabteilung (wenn nur selten ausgeschrieben wird) der Leichtsinn eingekehrt. Vermeidbare Fehler sind: …
- In der Stellenausschreibung: Auf jeden Fall geschlechtsneutral (Sachbearbeiter/in), Vorsicht bei Sprachkenntnissen (richtig: Gute deutsche Sprachkenntnisse; falsch: Muttersprache Deutsch) und – Fehler-Tendenz zunehmend – Vorsicht bei Altersvorgaben (nicht: Junges Team) und bei der Anforderung eines Bewerbungsfotos.
- Im Bewerbungsgespräch: Keine unzulässigen Fragen (Schwangerschaft, Behinderung, Privatleben, Parteizugehörigkeit), keine diskriminierenden Äußerungen im Gespräch (Halten Sie sich zurück mit Bemerkungen zu allen Diskriminierungskriterien wie Alter, Geschlecht, Religion usw.). Bleiben Sie stets sachlich und lassen Sie sich nicht zu spontanen Aussagen verleiten.
- Im Ablehnungs-Schreiben: Auf der sicheren Seite sind Sie, wenn Sie keine Begründung für die Ablehnung geben, auch nicht anschließend auf telefonische Nachfrage – darauf müssen alle mit der Bewerbung befassten Mitarbeiter ausdrücklich hingewiesen werden. Es genügt, wenn Sie sich für die Bewerbung bedanken und die Unterlagen zu Ihrer Entlastung kommentarlos – höchstens versehen mit der Bemerkung: „Wir haben die Stelle unterdessen besetzt“ – zurückreichen.
Zurzeit steht erstmals ein sog. AGG-Hopper (hier: RA Nils Kratzer) selbst vor dem OLG München. Vorwurf: „gewerbsmäßiger Betrug“. Das wird spannend. Im abschließenden Urteil dürften einige Grundsätze aufgestellt werden, nach denen sich Unternehmen gegen missbräuchliche Bewerbungen schützen können. Wir halten Sie auf dem Laufenden. Bis dahin sollten Sie Stellenausschreibungen und das anschließende Bewerbungsverfahren sehr sensibel und vorbeugend angehen. Dazu gehört auch, dass Sie zum Bewerbungsgespräch grundsätzlich einen Zeugen teilnehmen lassen (z. B. für die Protokollführung).