Zum Stichtag 1.8.2016 gibt es mehr Geld beim Meister-BAFÖG. Das betrifft z. B. die Fortbildung zum Handwerks- oder Industriemeister, Techniker, Betriebswirt oder staatlich geprüften Erzieher. Die Fördersätze steigen um rund 10 % (Aufstiegsfortbildungsförderungs-Gesetz). Zur Antragstellung > …
Auch bei den Einstiegsvoraussetzungen wird nachgebessert: Der Vermögensfreibetrag für den Anspruch auf BAFÖG-Leistungen steigen um fast 10.000 EUR auf 45.000 EUR. Die Lehrgangs- und Prüfungsgebühren werden zukünftig bis zu 15.000 EUR gefördert. Wer die Abschlussprüfung besteht, dem werden 40 % des Restdarlehens für die Lehrgangs- und Prüfungskosten erlassen. Außerdem steigen die in diesem Zusammenhang gezahlten Zuschüsse, z. B. für die Kinderbetreuung.