Pensionsrückstellungen können für Aufwendungen gebildet werden, die sich dann ergeben, wenn Geschäftsführer, Gesellschafter-Geschäftsführer oder Mitarbeiter in Rente gehen bzw. aus dem Betrieb ausscheiden. Da Zeitpunkt und Umfang dieser Aufwendungen lange vor deren Fälligkeit bekannt sind, werden zur Begleichung dieser Zahlungen rechtzeitig Rückstellungen gebildet. Wenn die Forderung fällig wird, wird die Rückstellung aufgelöst und die Forderung beglichen.
Weiterführend:
BMF-Schreiben zur Bewertung von Pensionsrückstellung nach Heubeck vom 16.12.2005
Kostenlos > Der Volkelt-Brief zum Probelesen
Der Schnellkurs für Geschäftsführer – Inhaltsübersicht
Nützliche Zusatz-Informationen > Gesellschaftsvertrag mit alternativen Musterformulierungen je nach Interessenlage des Gesellschafters