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Volkelt-Briefe

Parteien blockieren bei den „Nachzahlungszinsen”

Säu­mi­ge Unter­neh­men zah­len wei­ter­hin Zin­sen für rück­stän­di­ge Steu­ern, und zwar 0,5 % pro Monat, also 6 % im Jahr. Der Bun­des­fi­nanz­hof hat­te das moniert. Das Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richt prüft der­zeit, ob das so zuläs­süg ist. Die Par­tei­en (außer: FDP) haben sich jetzt dazu geäu­ßert und sehen kei­nen Hand­lungs­be­darf – jeden­falls bis zu einem anders­lau­ten­den BVerfG-Urteil (Quel­le: HiB, Finanz-Aus­schuss vom 25.9.2019). Bis dahin muss der Steu­er­zah­ler trotz jah­re­lan­ger Null­zins-Poli­tik an den Staat „rich­tig zahlen”.

Unse­re Bewer­tung: Das Staats­ver­ständ­nis lässt zu wün­schen übrig. Der finan­zi­el­le Rah­men eines Staats­haus­hal­tes ist in die gesamt­ge­sell­schaft­li­chen Rahemn­be­digun­gen ein­ge­bun­den. Der Hin­weis, dass zu viel gezahl­te Steu­ern eben­falls mit 6 % Zin­sen zurück­ge­zahlt wer­den, zieht nicht. Es sind nur ver­schwin­dend weni­ge Steu­er­zah­ler, die zuviel zah­len – und bei der ESt-Rück­zah­lung wer­den wer­den grund­sätz­lich kei­ne Zin­sen erstat­tet. Man macht es sich da sehr ein­fach und geht wohl davon aus, dass das The­ma für die Mehr­heit wenig Bedeu­tung hat.

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