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Volkelt-Briefe

Wie SIE als Chef bei den Führungskräften einsparen

Klei­ner, schlan­ker und schlag­kräf­ti­ger. So wün­schen sich vie­le Geschäfts­füh­rer Ihre GmbH. Jetzt zeigt aus­ge­rech­net das Bun­des­ar­beits­ge­richt (BAG, Urteil vom 31.7.2014, 2 AZR 422/13) neue Mög­lich­kei­ten, wie das gehen kann. Danach ist es zuläs­sig, … wenn ein Unter­neh­men den Arbeits­pro­zess so umor­ga­ni­siert, dass Auf­ga­ben und Tätig­kei­ten ent­fal­len und damit die Vor­aus­set­zun­gen für betriebs­be­ding­te Kün­di­gun­gen geschaf­fen wer­den. Im kon­kre­ten Fall ging es um die Füh­rungs­ebe­ne des Unter­neh­mens. Die Gesell­schaf­ter der GmbH beschlos­sen, Auf­ga­ben, die bis­her von einer Füh­rungs­kraft erle­digt wur­den, auf einen Geschäfts­füh­rer zu über­tra­gen. Der betrof­fe­ne Mit­ar­bei­ter klag­te gegen die anschlie­ßen­de Kün­di­gung. Ohne Erfolg. Soll die GmbH umor­ga­ni­siert wer­den, müs­sen Sie aber sys­te­ma­tisch vorgehen:

  • Es soll­ten nur sol­che Tätig­kei­ten auf den/die Geschäfts­füh­rer über­tra­gen wer­den, die „Sinn machen“. Es muss sich dabei um ent­schei­dungs­re­le­van­te Auf­ga­ben (Tätig­kei­ten direkt unter der Geschäfts­füh­rung) und nicht ledig­lich um sach­be­ar­bei­ten­de Tätig­kei­ten handeln.
  • Die Umor­ga­ni­sa­ti­on ist nicht ledig­lich Absichts­er­klä­rung. Son­dern es gibt kon­kre­te (Gesell­schaf­ter-) Beschlüs­se, die Aus­maß und Form der Umor­ga­ni­sa­ti­on fest­le­gen (z. B. im Zeit- und Maßnahmenplan).
Wei­te­rer Vor­teil für den Arbeit­ge­ber „GmbH“: Will der betrof­fe­ne Arbeit­neh­mer gegen eine so erfolg­te Kün­di­gung gericht­lich vor­ge­hen, muss er Grün­de dafür vor­brin­gen, war­um die Orga­ni­sa­ti­ons­ent­schei­dung unsach­lich, unver­nünf­tig oder will­kür­lich ist (Dar­le­gungs- und Beweis­last). In der Regel wird er die­sen Nach­weis nicht füh­ren kön­nen. Allei­ne schon des­we­gen, weil er kei­nen Zugang zu den (ver­trau­li­chen) Beschluss­un­ter­la­gen der Geschäfts­lei­tung hat. Für Fir­men, die in den obe­ren Eta­gen schlan­ker wer­den wol­len, ist eine sol­che Orga­ni­sa­ti­ons-Umge­stal­tung eine gute Opti­on, um wie­der Bewe­gung in fest­ge­fah­re­ne Struk­tu­ren zu bekommen.

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