Wir haben an dieser Stelle bereits mehrfach zum Fall Thomas Middelhoff berichtet (vgl. Nr. 6/2017). Dabei ging es zum einen um die Manager-Haftung, aber auch um die Manager-Vergütung. Bis zuletzt war umstritten, inwieweit der Ex-Karstadt-Manager den Aufsichtsrat dahingehend beeinflusst hat, ihm eine überzogene und ungerechtfertigte Abfindung zuzugestehen. Jetzt hat das Landgericht (LG) Essen das Verfahren eingestellt – allerdings auch mit Folgen für die Diskussion um die Höhe und Angemessenheit von Manager-Gehältern und damit auch von Führungskräften und GmbH-Geschäftsführern (LG Essen, Urteil v. 21.6.2017, 21 KLs 18/15). Worauf müssen Sie sich einstellen? …
GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführer können – so die Theorie – so viel verdienen wie vertraglich vereinbart. Allerdings verlangen die Finanzämter, dass Sie als Geschäftsführer nur bis zur Angemessenheitsgrenze verdienen. Das ist soviel wie „der Kollege in einer vergleichbaren GmbH“ verdient. In der Praxis führt diese unscharfe Formulierung dazu, dass sich die Kollegen immer wieder gegen eine zusätzliche Steuer-Veranlagung des zuviel gezahlten Gehalts vor das Finanzgericht ziehen müssen. Wir berichten an dieser Stelle regelmäßig über entsprechende Verfahren. Soweit diese Rechtslage: Andererseits fordert die Rechtsprechung vom GmbH-Geschäftsführer: Erwirtschaftet die GmbH über einen längeren Zeitraum Verluste, muss der (Gesellschafter-) Geschäftsführer sein Gehalt kürzen (so z. B. OLG Köln, Urteil v. 6.11.2007, 18 U 131/07) – mit entsprechenden Steuerfolgen.
Folgen des LG-Essen-Urteils: Einige Experten interpretieren das Urteil des LG Essen als Aufforderung an den Gesetzgeber, klare Kriterien für die Manager-Vergütung vorzugeben. Dabei sollte/kann man sich am Durchschnittsgehalt orientieren, das im Unternehmen gezahlt wird. Diskutierte Obergrenze: das fünfundzwanzig-/dreißigfache des Durchschnittsgehalts (vgl. Nr. 18/2017). Um aber einen einheitlichen Standard über alle Branchen zu gewährleisten, wird es auf die im Unternehmen gezahlte Lohnsumme als Entscheidungskriterium hinauslaufen. Das hat dann insbesondere Auswirkungen auf die Branchen, in denen hohe Umsätze und Erträge mit wenig Personal erwirtschaftet wird (Verwaltungs- und Verwertungsgesellschaften, Handelsgesellschaften, Immobilien, Beratungsunternehmen, Vermarktung von Luxusartikeln usw.). Fakt ist, dass das Regulierungsinteresse des Staates bzw. der Behörden in den letzten Jahren enorm zugenommen hat – und es auf diese Weise möglich wäre, Arbeitsmarktpolitik und Vergütungsinteresse der Manager zu koppeln – was politisch derzeit durchaus gewollt ist. Dazu aktuelle Zahlen: Im Durchschnitt verdient ein Vorstand in einem deutschen DAX-Unternehmen derzeit das 50-fache (2016: das 54-fache) des durchschnittlich im Unternehmen gezahlten Gehalts.