Mit der 2. Stufe der Insolvenzrechtsreform wird es für natürliche Personen (Gesellschafter und Existenzgründer) noch bessere Möglichkeiten für einen Neuanfang geben. Dazu wird die Dauer des Restschuldbefreiungsverfahrens von jetzt 6 Jahren auf 3 Jahre verkürzt. Diese Möglichkeit besteht, wenn …
es dem Schuldner gelingt, innerhalb der ersten 3 Jahre des Verfahrens mindestens 25% der Gläubigerforderungen und die Verfahrenskosten zu begleichen. Eine vorzeitige Restschuldbefreiung soll nach 5 Jahren möglich sein, wenn zumindest die Verfahrenskosten beglichen werden. Ansonsten bleibt es bei der derzeitigen Dauer des Restschuldbefreiungsverfahrens von 6 Jahren.
Für die Praxis: Das ist aber nur die eine Seite der Medaille. Umgekehrt dürfte sich die Bereitschaft für riskante Geschäfte sprunghaft erhöhen. Für Unternehmen heißt das, dass sie ihre Kunden noch genauer unter die Lupe nehmen müssen. Zu prüfen ist auch, inwieweit die Zahlungsbedingungen überprüft und angepasst werden müssen (Zahlungsziele, Eigentumsvorbehalte, Vorkasse, Barzahlung). Ggf. muss auch das Vorsorge-System überprüft werden (Inkassoauskünfte, Eigenrecherche).