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Volkelt-Briefe

Ein Mitarbeiter pokert zu hoch

Täuscht der neue Mit­ar­bei­ter z. B. bes­te Geschäfts­be­zie­hun­gen zur Kon­kur­renz und zu poten­zi­el­len Kun­den vor, ist der danach zustan­de gekom­me­ne, für ihn vor­teil­haf­te Arbeits­ver­trag anfecht­bar. Und zwar wenn sich spä­ter raus­stellt, dass die­se Bezie­hun­gen gar nicht exis­tie­ren oder exis­tier­ten (LAG Schles­wig-Hol­stein, Urteil vom 19.11.2013, 1 Sa 50/13).

Damit haben Sie ab sofort ein Gegen­mit­tel gegen eine beson­ders im Ver­trieb ver­brei­te­ten Pra­xis von Mit­ar­bei­tern, die eige­ne Situa­ti­on und geschäft­li­che Bedeu­tung als deut­lich bes­ser dar­zu­stel­len als die­se in der Pra­xis tat­säch­lich ist. Wich­tig: Doku­men­tie­ren Sie die Anga­ben des Mit­ar­bei­ters im Ein­stel­lungs­ge­spräch und legen Sie dem Mit­ar­bei­ter das Gesprächs­pro­to­koll zur Unter­zeich­nung vor.

 

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