Täuscht der neue Mitarbeiter z. B. beste Geschäftsbeziehungen zur Konkurrenz und zu potenziellen Kunden vor, ist der danach zustande gekommene, für ihn vorteilhafte Arbeitsvertrag anfechtbar. Und zwar wenn sich später rausstellt, dass diese Beziehungen gar nicht existieren oder existierten (LAG Schleswig-Holstein, Urteil vom 19.11.2013, 1 Sa 50/13).
Damit haben Sie ab sofort ein Gegenmittel gegen eine besonders im Vertrieb verbreiteten Praxis von Mitarbeitern, die eigene Situation und geschäftliche Bedeutung als deutlich besser darzustellen als diese in der Praxis tatsächlich ist. Wichtig: Dokumentieren Sie die Angaben des Mitarbeiters im Einstellungsgespräch und legen Sie dem Mitarbeiter das Gesprächsprotokoll zur Unterzeichnung vor.