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Volkelt-Briefe

Neue Rechtslage: Produkthaftung – Indizienbündel statt Gutachten

Bis­lang ent­schei­den Gerich­te bei feh­ler­haf­ten Pro­duk­ten nur dann auf Her­stel­ler­haf­tung, wenn das Beweis­ver­fah­ren mit wis­sen­schaft­li­cher Gründ­lich­keit geführt wer­den kann. Nach einem Grund­satz­ur­teil des Euro­päi­schen Gerichts­hofs (EuGH) kann … eine sol­che Pro­dukt­haf­tung in Zukunft bereits dann durch­ge­setzt wer­den, wenn ein Indi­zi­en­bün­del für eine Ver­ur­sa­chung des Scha­dens spricht (EuGH, Urteil v. 21.6.2016 C‑621/15).

In juris­ti­schen Fach­krei­sen geht man davon aus, dass die­ses Urteil noch für reich­lich Furo­re sor­gen wird. Ziel­rich­tung der Rich­ter des EuGH ist es, dem Ver­brau­cher­schutz Auf­wind zu geben und die Her­stel­ler­haf­tung aus­zu­wei­ten. Aller­dings dürf­te es noch eini­ge Zeit gehen, bis die Aus­wir­kun­gen flä­chen­de­ckend auch in ande­ren Bran­chen (hier: Phar­ma) durch­ge­setzt wer­den. Wir hal­ten Sie auf dem Laufenden.

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