Bislang entscheiden Gerichte bei fehlerhaften Produkten nur dann auf Herstellerhaftung, wenn das Beweisverfahren mit wissenschaftlicher Gründlichkeit geführt werden kann. Nach einem Grundsatzurteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) kann … eine solche Produkthaftung in Zukunft bereits dann durchgesetzt werden, wenn ein Indizienbündel für eine Verursachung des Schadens spricht (EuGH, Urteil v. 21.6.2016 C‑621/15).
In juristischen Fachkreisen geht man davon aus, dass dieses Urteil noch für reichlich Furore sorgen wird. Zielrichtung der Richter des EuGH ist es, dem Verbraucherschutz Aufwind zu geben und die Herstellerhaftung auszuweiten. Allerdings dürfte es noch einige Zeit gehen, bis die Auswirkungen flächendeckend auch in anderen Branchen (hier: Pharma) durchgesetzt werden. Wir halten Sie auf dem Laufenden.